5 kostspielige Fehler beim Immobilienverkauf

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Der Immobilienmarkt in Deutschland ist derzeit ein Verkäufermarkt. Die Nachfrage übersteigt vielerorts das Angebot, was die Preise in die Höhe treibt. Immobilienbesitzer, die ihr Objekt veräußern möchten, können sich daher freuen. Doch Vorsicht: Die Marktsituation mag wunderbar sein, aber dies bedeutet nicht, dass beim Objektverkauf teure Fehler passieren können. Hier sind fünf typische Fehler, die sich jedoch vermeiden lassen:

Fehler 1: Unvorbereitet vorgehen

Ein Immobilienverkauf ist aufwendig. Laien unterschätzen diesen Aspekt für gewöhnlich und gehen daher zu unvorbereitet in den Verkauf. Sie denken: Es wird schon alles klappen. Vielleicht wird das Objekt auch schnell verkauft, aber zu einem schlechten Preis. Folgende Fragen sollte sich jeder Immobilienverkäufer stellen:

  • Wann sollte ich die Immobilie am besten verkaufen?
  • Ich zahle noch die Immobilie ab. Wie funktioniert der Verkauf dann?
  • Wie erreiche ich den besten Verkaufspreis?
  • Mit welchen Fragen werden die Kaufinteressenten auf mich zukommen?
  • An was muss ich bezüglich der rechtlichen Fragestellungen denken?

Zwingend sollten sich Verkäufer Zeit für den Immobilienverkauf nehmen. Es gilt Verkaufsziele und –schritte, geschickt zu fixieren.

Fehler 2: Den Immobilienwert falsch kalkulieren

Den Wert der Immobilie zu bestimmen, ist gar nicht so leicht. Er muss nichts mit dem einstigen Kaufpreis zu tun haben und er hängt nicht von persönlichen Gefühlen ab. Eigentümer schätzen insbesondere ihr Eigenheim im Preis oft zu hoch ein. Dementsprechend groß ist letztlich die Enttäuschung. Es ist daher wichtig, den Immobilienwert durchdacht zu kalkulieren. Dies kann ein Immobilienmakler ebenso tun wie ein zertifizierter Gutachter.

Fehler 3: Unterlagen sind unvollständig

Fehlt es an Unterlagen, schreckt dies die Kaufinteressenten bereits im Vorhinein ab. Sie wittern etwaige Missstände und Geheimnisse, weswegen sie Abstand vom Kauf nehmen. Darüber hinaus kann es rechtliche Konsequenzen haben, wenn es an Unterlagen mangelt. Ein Beispiel: Bis zum Besichtigungstermin muss der Energieausweis zum Haus vorliegen. Fehlt er, drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

Fehler 4: Falscher Umgang mit Kaufinteressenten in puncto Kommunikation

Beim Marketing nimmt die Kommunikation mit dem Kaufinteressenten einen hohen Stellenwert ein. Steht eine Immobilie zum Verkauf im Internet, wird das Telefon oft läuten und die Anfragen per E-Mail werden sich häufen. Jetzt ist es an dem Verkäufer, sich zeitnah und zuverlässig um die Anfragen zu kümmern. Das kostet zwar viel Zeit, aber ist für die Findung eines Käufers unerlässlich.

Fehler 5: Planung und Durchführung der Besichtigungstermine

Die Fotos der Immobilie können noch so aufwendig sein, nichts geht über eine Hausbesichtigung. Sie ist essenziell beim Vermarktungsprozess. Viele Verkäufer können jedoch nur am Wochenende Besichtigungen durchführen. Dies kann bereits ein Problem darstellen. Ein weiteres sind oft die Fragen des Kaufinteressenten. Auf sie sollte der Verkäufer eine kompetente Antwort haben, da ansonsten der Käufer das Interesse verliert.

Wer sich den Aufwand rund um den Immobilienverkauf abnehmen lassen möchte, konsultiert einen leistungsstarken Makler.

Foto: © Tetiana Yurchenko, Shutterstock.com 497422630

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