Das Grundbuch: ein unerlässliches Dokument

Das Grundbuch: ein unerlässliches Dokument

Als Immobilienbesitzer sind Sie mit dem Grundbuch vertraut. Wissen Sie jedoch, warum es so wichtig ist? Hier erfahren Sie, was an diesem Dokument so bedeutsam ist und warum es Sie vor teuren Fehlentscheidungen schützen kann. Jeder Immobilienbesitzer und Kaufinteressent sollte über die Wichtigkeit des Grundbuchs Bescheid wissen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Beispiel verdeutlicht, was an dem Grundbuch so bedeutsam ist. Ein frisch verheiratetes Ehepaar kauft gemeinsam ein Haus. Im Anschluss an die Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar erfolgt die Eintragung im Grundbuch. Wer im Grundbuch steht, dem gehört das Objekt. Die Eintragung beider Eheleute heißt allerdings, dass im Fall einer Scheidung das Haus zu gleichen Teilen geteilt wird. Dies mag im Nachhinein für den Ehepartner unfair erscheinen, der den größeren Geldbetrag in das Haus investiert hat. Lässt sich das Paar nach ein paar Jahren scheiden, steht jedem die Hälfte der Immobilie zu. Im Normalfall werden aber nicht beide zusammen in dem Haus wohnen wollen. Der, der im Haus bleiben möchte, müsste den anderen nun auszahlen: mit 50 % des Wertes des Hauses. Und wie wäre es, wenn nur einer im Grundbuch gestanden hätte? Dann müsste er den anderen nur ausbezahlen, sofern die Ehe als Zugewinngemeinschaft abgeschlossen worden ist. Ist kein Zugewinnausgleich erforderlich, verbliebe die Immobilie zu 100 % bei der Person, die im Grundbuch stand.

Eintragungen im Grundbuch

Nicht nur die Eigentümer der Immobilie sind im Grundbuch vermerkt, sondern viele weitere Informationen. Hierzu gehören beispielsweise Grundschulden aufgrund einer Baufinanzierung. Verkaufen Sie ein Haus, welches noch nicht komplett abbezahlt ist und auf dem eine Grundschuld liegt, ist dies dem Grundbuch zu entnehmen. Auch Änderungen am Grundstück wie eine neue Grundstücksaufteilung oder die Zusammenführung von Arealen werden im Grundbuch notiert.

Grundbuch bezeugt Immobilieneigentum

Es ist ein Irrtum, dass mit der Unterschrift beim notariell beurkundeten Kaufvertrag der Käufer bereits Immobilieneigentümer ist. Erst der Eintrag ins Grundbuch bezeugt dies und er darf erst dann stattfinden, wenn der Notar den Kaufvertrag beim Grundbuchamt vorgelegt hat. Ein ähnlicher Sachverhalt ergibt sich im Erbfall und bei Schenkungen. Eine Eigentumsumschreibung erfolgt nur gegen Vorlage des Erbscheins oder eines notariell abgesegneten Testaments bzw. gegen den notariell beglaubigten Schenkungsvertrag. Das Grundbuch selber ist nicht in den Händen des Hauseigentümers, sondern dieses wichtige Dokument verwahrt das jeweilige Grundbuchamt vor Ort.

Wie Sie sehen, gibt es bei Immobiliengeschäften viel zu beachten. Beugen Sie Fehlern vor, indem Sie sich von einem Makler helfen lassen!

Foto: © geogif, Shutterstock.com 1497936083

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