Ihr altes Haus ist verkauft – aber der Neubau ist noch nicht bezugsfertig

Neubau ist noch nicht bezugsfertig

Was passiert, wenn das alte Haus verkauft ist, aber der Neubau unerwarteter Weise noch nicht bezugsfähig ist? Allein dieser Gedanke verursacht bei Häuslebauern ein Horrorszenario im Kopf, was sie unbedingt vermeiden möchten. Wohin mit den ganzen Kisten? Wohin mit den Möbeln? Wo soll die Familie schlafen? Was ist nun zu tun? Jetzt gibt es mehrere Optionen. Welches Handeln empfehlenswert ist, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich sollten Sie vor Abschluss darüber nachdenken, was Sie tun werden, falls sich die Hausfertigstellung verzögert.

Wohnrecht und Zwischenmietvertrag

Die Fertigstellung eines Neubaus kann sich immer verzögern. Das passiert gar nicht so selten. Vielleicht wurde Baumaterial verspätet angeliefert, Handwerker fielen aus oder eine andere unerwartete Situation traf ein. Um sich davor abzusichern, können Sie mit dem Käufer Ihres alten Hauses ein zeitlich limitiertes Wohnrecht ausmachen. Dieses wird im Kaufvertrag vermerkt. Wie die Einzelheiten des Wohnrechts aussehen sollten, besprechen Sie vorab am besten mit einem Immobilienexperten oder einem Juristen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass diese Vertragsinhalte der genauen Prüfung des Notars standhalten.

Eine andere – aber weniger sinnvolle Variante – ist mit dem Eigentümer Ihres alten Hauses einen Zwischenmietvertrag aufzusetzen. Er ist unabhängig von dem Kaufvertrag, weswegen sie ihn theoretisch auch noch nach dem Hausverkauf abschließen können. Beachten Sie jedoch: Geschieht dies nach Abschluss des Hausverkaufes, sind Sie in einer miesen Verhandlungsposition. Darüber hinaus kennen Sie nicht die Pläne Ihres Käufers, weshalb es zahlreiche unsichere Faktoren gibt.

Haftung des Bauträgers

Wie bereits erwähnt, hängen Ihre Handlungsmöglichkeiten stets vom Einzelfall ab. Sollten Sie ein leeres Grundstück erworben haben und lassen als Bauherr darauf ein Haus errichten, müssen Sie sich eigenständig um eine Zwischenunterkunft kümmern. Immerhin sind Sie der Verantwortliche. Anders stellt sich allerdings die Sachlage dar, wenn Sie beispielsweise eine Eigentumswohnung im Rahmen eines größeren Bauprojekts gekauft haben. Für gewöhnlich können Sie nun den Bauträger in Haftung nehmen, da er verantwortlich für die Verzögerung ist. Daher ist es wichtig, im Kaufvertrag ein konkretes Einzugsdatum zu fixieren. Können Sie dort nicht pünktlich einziehen, muss der Bauträger Ihnen eine gleichwertige Zwischenunterkunft suchen oder Ihnen eine Entschädigungszahlung zukommen lassen.

Entschädigungszahlungen bei verzögerter Fertigstellung

Die Höhe der Entschädigung wird an der Vergleichsmiete für den Zeitraum bemessen, in dem Sie noch nicht in dem neuen Objekt wohnen können. Darüber hinaus muss der Verantwortliche die Kosten für eine nicht vergleichbare Zwischenunterkunft wie eine deutliche kleinere Wohnung übernehmen. Weitere Kosten, die sich aus dem verzögerten Einzug ergeben, zahlt der Bauträger ebenfalls. Welche dies sind, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Dies können beispielsweise die Maklerkosten für die Suche einer Zwischenunterkunft sein. Auch die Kosten für den neuen Umzug gehören hierzu. Als Basis für diese Kostenerstattung dient ein Urteil des Bundesgerichtshof, das 2014 gesprochen wurde.

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